Beschluss (EU) 2019/1708 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Die Vereinigten Staaten begründen den Antrag damit, dass Armut und Instabilität in den Karibikstaaten, insbesondere in Haiti, weitverbreitet sind. Mit den Vorteilen des CBERA sollen die wirtschaftlichen Chancen erweitert und Stabilität und Wohlstand der Region gefördert werden.
Erwägungsgrund 10 32019D1708
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