Beschluss (EU) 2019/1708 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Unterstützung des Antrags der Vereinigten Staaten auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV festzulegen, da die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Mitglieder der WTO verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 12 32019D1708
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