Erwägungsgrund 6 32019D1708
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der WTO deren Aufgaben wahr.
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der WTO deren Aufgaben wahr.