Erwägungsgrund 9 32019D1708
Gemäß Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben die Vereinigten Staaten den Allgemeinen Rat ersucht, einen Beschluss zur Verlängerung der bestehenden WTO-Ausnahmegenehmigung zu fassen, damit die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in zentralamerikanischen und karibischen Ländern und Gebieten im Rahmen des CBERA vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 Zollfreiheit gewähren können.