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Sieben Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens: Bulgarien (seit 1975), die Tschechische Republik (seit 1993), Frankreich (seit 1966), Italien (seit 1968), Ungarn (seit 1967), Portugal (seit 1966) und die Slowakei (seit 1993). Drei weitere Mitgliedstaaten, Griechenland, Spanien und Rumänien, haben das Lissabonner Abkommen unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Die Union selbst ist nicht Vertragspartei des Lissabonner Abkommens, da dieses nur den Beitritt von Ländern vorsieht.
Die Mitgliedstaaten, die am 26. Februar 2020 Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren — nämlich Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn,…
Angesichts der ausschließlichen Zuständigkeit der Union im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik sollten Mitgliedstaaten, die noch nicht Partei des Lissabonner…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation…
Das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Republik Kroatien, das…
Mit ihrem Beitritt zur Union sind die Republik Bulgarien, Rumänien und die Republik Kroatien Mitgliedstaaten geworden und sind deshalb gemäß Artikel 31 Absatz 2…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.