Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sieben Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens, nämlich Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn, Portugal und die Slowakei. Die Union selbst ist nicht Vertragspartei des Lissabonner Abkommens, da nur Länder diesem Übereinkommen beitreten können.
Sieben Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens: Bulgarien (seit 1975), die Tschechische Republik (seit 1993), Frankreich (seit 1966),…
Die Mitgliedstaaten, die am 26. Februar 2020 Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren — nämlich Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn,…
Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten, die am 26. Februar 2020 Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren — nämlich Bulgarien,…
Die Union sowie Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Malta, Rumänien und Slowenien sind Vertragsparteien des…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation…
Das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Republik Kroatien, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.