Erwägungsgrund 6 32019D1798
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1696 sind die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 (im Folgenden „Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses“) festgelegt.