Erwägungsgrund 9 32019D1798
Am 20. Februar 2019 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) gemäß dem internen Verfahren, das er am 15. Februar 2019 unterstützt hatte, eine Probeabstimmung abgehalten, um die Position des Rates für die Diskussionen mit den Vertretern des Europäischen Parlaments festzulegen. Infolge dieser Diskussionen hat der AStV am 19. September 2019 die Ernennung von Frau Laura Codruța KÖVESI zur Europäische Generalstaatsanwältin unterstützt.