Erwägungsgrund 5 32018R0842
In seinen Schlussfolgerungen vom 29./30. Oktober 2009 unterstützte der Europäische Rat als Ziel der Union, im Rahmen der Reduzierungen seitens der Gruppe der Industrieländer, die laut dem Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschuss für Klimaänderungen (IPCC) erforderliche sind, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren.