Art. 11 32019D1961
Als CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET eingestufte Dokumente werden mit elektronischen Mitteln erstellt, sofern diese Mittel verfügbar sind.
Bei der Erstellung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET verwenden die Kommissionsbediensteten für den betreffenden Geheimhaltungsgrad akkreditierte Kommunikations- und Informationssysteme. Die Bediensteten halten mit ihren lokalen Sicherheitsbeauftragten Rücksprache, wenn sie sich nicht sicher sind, welches Kommunikations- und Informationssystem verwendet werden kann. In Notfällen oder im Rahmen bestimmter technischer Konfigurationen können in Absprache mit der Sicherheitsstelle der Kommission spezielle technische Verfahren angewandt werden.
Als CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET eingestufte Dokumente, einschließlich Entwürfe, dürfen nach Artikel 5 nicht per E-Mail übermittelt, auf herkömmlichen Druckern oder Scannern gedruckt beziehungsweise gescannt oder auf den privaten Geräten von Bediensteten bearbeitet werden. Für den Ausdruck von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET dürfen nur Drucker oder Kopierer, die an gegen elektromagnetische Abstrahlung geschützte Rechner ohne Netzanschluss oder an ein akkreditiertes System angeschlossen sind, verwendet werden.