Erwägungsgrund 3 32019D1962
Nach Artikel 4 Absatz 3, Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 22 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 müssen ausführlichere Bestimmungen zur Ergänzung und Unterstützung der Durchführung des Beschlusses in Durchführungsbestimmungen festgelegt werden, die für einen Einstufungsleitfaden, besondere Maßnahmen bei der Bearbeitung von EU-VS außerhalb eines besonders geschützten Bereichs oder eines Verwaltungsbereichs sowie die Zuständigkeiten von Herausgebern maßgeblich sind.