Erwägungsgrund 2 32019D2112
In dem Beschluss (GASP) 2017/2303 ist für die in dessen Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 12 Monaten ab dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses vorgesehen.