Beschluss (GASP) 2019/2112 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 24. Juni 2019 hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), die für die Durchführung des vom Beschluss (GASP) 2017/2303 unterstützten Projekts zuständig ist, die Union um die Ermächtigung ersucht, den Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um 24 Monate auf insgesamt 48 Monate zu verlängern.
Erwägungsgrund 4 32019D2112
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