Beschluss (GASP) 2019/2112 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Daher sollte der Beschluss (GASP) 2017/2303 dahingehend geändert werden, dass durch die entsprechende Verlängerung seiner Geltungsdauer die in Artikel 1 Absatz 2 jenes Beschlusses genannten Tätigkeiten weiterhin durchgeführt werden können —
Erwägungsgrund 8 32019D2112
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