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Der Beschluss 2000/365/EG und Anhang I Nummer 6 des Beschlusses 2004/926/EG gelten ab dem Tag des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Neufassung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 und weiterer Änderungen nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
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