Erwägungsgrund 2 32019D0304
Am 1. Oktober 2018, innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Monaten, teilte das Vereinigte Königreich dem Präsidenten des Rates mit, dass es sich an der Annahme der Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004, die von der Kommission am 16. Mai 2018 vorgeschlagen worden und am 2. Juli 2018 beim Rat in allen erforderlichen Sprachfassungen eingegangen war, nicht beteiligen möchte.