Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anhörungsbeauftragte ist an die allgemeinen Regeln zur Vertraulichkeit der Informationen gebunden, die von interessierten Parteien im Rahmen von Verwaltungsverfahren vor der Kommission vorgelegt werden.
Der Anhörungsbeauftragte untersucht Anträge interessierter Parteien oder der für die Untersuchung zuständigen Kommissionsdienststellen in Bezug auf den vertraulichen Charakter eines Dokuments, das sich im Besitz der für die Untersuchung zuständigen Kommissionsdienststellen befindet. Der Anhörungsbeauftragte trifft Entscheidungen über solche Anträge unter Berücksichtigung sowohl der Verteidigungsrechte interessierter Parteien als auch der Regeln zur Vertraulichkeit.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.