Erwägungsgrund 11 32019D0339
Die Berichte des Anhörungsbeauftragten sollten sicherstellen, dass die behandelten Hauptfragen und die Empfehlungen den Entscheidungsträgern zur Kenntnis gebracht werden, damit auf diese Weise eine zusätzliche Garantie für die Wahrung der in einem Handelsverfahren berührten Rechte von beteiligten Parteien besteht. Anhand der Jahresberichte des Anhörungsbeauftragten sollten auch die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Anhörungsbeauftragten informiert werden.