Beschluss (EU) 2019/349 des Rates vom 22. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Welthandelsorganisation für das öffentliche Beschaffungswesen zm Beitritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu vertreten ist
Behält das Unionsrecht weiterhin Geltung für das und in dem Vereinigten Königreich, so sollte die Kommission ermächtigt werden, dem GPA-Ausschuss im Namen der Union innerhalb von 30 Tagen nach der Hinterlegung der Beitrittsurkunde des Vereinigten Königreichs mitzuteilen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin nach dem Unionsrecht unter das überarbeitete GPA fällt —
Erwägungsgrund 10 32019D0349
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