Erwägungsgrund 2 32019D0349
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union auszutreten. Die Verträge verlieren am Tag des Inkrafttretens eines Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach dieser Mitteilung, d. h. mit Wirkung ab dem 30. März 2019, ihre Geltung für das Vereinigte Königreich, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich einstimmig, diese Frist zu verlängern. Das überarbeitete GPA wird ab diesem Zeitpunkt automatisch nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten.