Erwägungsgrund 8 32019D0349
Wird ein Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Union geschlossen, in dem ein Übergangszeitraum vorgesehen ist, während dessen das Unionsrecht für das und in dem Vereinigten Königreich gilt, so sollte die Union die anderen Parteien des GPA darüber in Kenntnis setzen, dass das Vereinigte Königreich während dieses Übergangszeitraums für die Zwecke des überarbeiteten GPA als Mitgliedstaat zu behandeln ist. Somit fiele das Vereinigte Königreich bis zum Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums unter das überarbeitete GPA. In diesem Fall sollte das Vereinigte Königreich spätestens drei Monate vor Ende des Übergangszeitraums eine aktualisierte Fassung der Antworten auf die Checkliste vorlegen. Der GPA-Ausschuss wird die aktualisierten Antworten des Vereinigten Königreichs auf die Checkliste prüfen und dann einen angemessenen Beschluss erwägen.