Erwägungsgrund 1 32019D0038
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser Beschluss neu gefasst werden.
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser Beschluss neu gefasst werden.