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Es sollte die Konsistenz zwischen der Bestimmung der Gebührenfaktoren von Gebührenschuldnern, für die die EZB bereits aufsichtliche Informationen durch COREP und FINREP erhält, und den Gebührenfaktoren von Gebührenschuldnern, die Informationen zur Berechnung der Aufsichtsgebühren gesondert melden müssen, sichergestellt werden.
In diesem Beschluss sollten die Methodik und die Verfahren zur Bestimmung und Erhebung der die Gebührenfaktoren betreffenden Daten sowie die Verfahren für die…
Die EZB erhält bereits Angaben zu den gesamten Aktiva und Gesamtrisikobeträgen einer überwiegenden Mehrheit der Gebührenschuldner gemäß der…
Nach dem überarbeiteten Rahmenwerk gemäß Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) sollte als Referenzdatum für die Gebührenfaktoren grundsätzlich weiterhin…
Falls der Gebührenschuldner es unterlässt, die Gebührenfaktoren zur Verfügung zu stellen, bestimmt die EZB die Gebührenfaktoren gemäß einem Beschluss der EZB.
Abschnitt 6 Buchstabe c zweiter Unterabsatz erhält folgende Fassung: „Die EZB bestimmt die von jedem Gebührenschuldner zu entrichtende jährliche Aufsichtsgebühr…
Dieser Beschluss legt die Methodik und die Verfahren zur Bestimmung und Erhebung der der Gebührenfaktoren zur Berechnung der von beaufsichtigten Unternehmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.