Erwägungsgrund 2 32019D0664
Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten Beschluss vorgesehenen Steuerregelung übermittelt. Spezifische Bewertungsberichte für jedes französische Gebiet in äußerster Randlage wurden zusammen mit Anträgen auf Anpassung der Liste der Erzeugnisse, die unterschiedlich besteuert werden dürfen, am 15. März 2018 für Französisch-Guayana, Martinique und Guadeloupe, am 4. Juni 2018 für Réunion und am 28. August 2018 (ohne Antrag auf Anpassung der Liste) für Mayotte übermittelt. Ein ergänzender Antrag auf Aufnahme eines neuen Erzeugnisses in die Liste wurde am 26. Oktober 2018 für Französisch-Guayana gestellt.