Erwägungsgrund 6 32019D0664
Bei den vorzunehmenden Anpassungen handelt es sich hauptsächlich um die Aufnahme derjenigen Erzeugnisse in die Listen im Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU, die bereits 2014 lokal hergestellt wurden, für die damals jedoch kein Antrag auf Aufnahme in die Listen gestellt wurde.