Beschluss (EU) 2020/1143 der Europäischen Zentralbank vom 28. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/36)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32020D1143
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