Erwägungsgrund 3 32020D1143
Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 600 Mrd. EUR auf insgesamt 1350 Mrd. EUR zu erhöhen. Als Reaktion auf die pandemiebedingte Abwärtskorrektur der Inflation über den Projektionszeitraum hinweg wird die Ausweitung des PEPP für eine weitere Lockerung des allgemeinen geldpolitischen Kurses sorgen und so die Finanzierungsbedingungen in der Realwirtschaft, insbesondere für Unternehmen und private Haushalte, unterstützen. Die Ankäufe werden auch weiterhin flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg durchgeführt. Dies wird es ermöglichen, Risiken für die reibungslose Transmission der Geldpolitik wirksam abzuwehren.