Erwägungsgrund 4 32020D1143
Zudem hat der EZB-Rat beschlossen, den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende Juni 2021 zu verlängern oder darüber hinaus, sollte dies notwendig sein, in jedem Fall aber bis der EZB-Rat der Ansicht ist, dass die COVID-19-Krisenphase überstanden ist. Die Verlängerung des Mindestzeithorizonts für die Ankäufe passt die Phase der Nettoankäufe an die erwartete Dauer der schwersten COVID-19 bezogenen Einschränkungen der normalen Wirtschaftstätigkeit und an den entsprechend schwachen Inflationsdruck an.