Erwägungsgrund 8 32020D1235
Den Informationen Griechenlands zufolge kann zudem die einzige Prüfstelle, die für die Erteilung des Interoperabilitätszertifikats nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zuständig ist, die Interoperabilitätsprüfungen nicht vor der Kalenderwoche 39/2020 durchführen. Karten können jedoch erst ausgegeben werden, wenn diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden.