Beschluss (EU) 2020/1235 der Kommission vom 26. August 2020 zur Ermächtigung Griechenlands, bestimmte in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5742) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Griechenland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 11 32020D1235
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