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Im Sinne dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„vertrauliche statistische Daten“: vertrauliche statistische Daten im Sinne von Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98;
„delegierter Beschluss“: ein Beschluss, der gemäß diesem Beschluss auf der Grundlage einer Übertragung von Befugnissen durch den EZB-Rat gefasst wurde;
„MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken“: das Memorandum of Understanding über Wirtschafts- und Finanzstatistiken zwischen der Generaldirektion Statistik der Europäischen Zentralbank (GD Statistik) und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), abgeschlossen am 10. März 2003;
„SLA über den Datenaustausch“: Dienstgütevereinbarung über den Datenaustausch (Service Level Agreement — SLA) zwischen der Europäischen Zentralbank (GD Statistik) und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), abgeschlossen im Februar 2008, in der jeweils geltenden Fassung in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen und Bedingungen, die den Anhang 2 des MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken bildet.
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