Erwägungsgrund 2 32020D1790
Im Februar 2019 ersuchten die portugiesischen Behörden die Kommission, einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorzulegen, mit dem die im Beschluss Nr. 376/2014/EU festgelegte Geltungsdauer der Ermächtigung unter denselben Bedingungen um einen weiteren Zeitraum von sieben Jahren vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und der geografische Geltungsbereich für denselben Zeitraum mit einer geringeren Ermäßigung auf das portugiesische Festland ausgedehnt wird.