Erwägungsgrund 9 32020D1790
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Portugal der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Überwachungsbericht vorlegen.
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Portugal der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Überwachungsbericht vorlegen.