Beschluss (EU) 2020/1805 der Kommission vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2014/350/EU und der Beschluss (EU) 2016/1349 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32020D1805
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