Erwägungsgrund 3 32020D1805
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der einzelnen Produktgruppen sowie die Relevanz und Angemessenheit ihrer derzeitigen Umweltkriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bewertet, bevor sie die jeweiligen Verlängerungen vorgeschlagen hat. Für den Beschluss 2014/350/EU und den Beschluss (EU) 2016/1349 hat diese Bewertung die Relevanz der Produktgruppen sowie die Relevanz und Angemessenheit ihrer derzeitigen Umweltkriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bestätigt.