Erwägungsgrund 1 32020D1831
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC angehörenden WPA-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union und ihren Mitgliedstaaten am 10. Juni 2016 unterzeichnet.