Beschluss (EU) 2020/1831 des Rates vom 30. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Anpassung bestimmter Referenzmengen in Anhang IV des genannten Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Fußnote 1 des Anhangs IV des Abkommens legt fest, dass bestimmte Referenzmengen für die mit einem Sternchen gekennzeichneten Tarifpositionen proportional angepasst werden, für den Fall, dass dieses Abkommen nach 2015 in Kraft tritt.
Erwägungsgrund 5 32020D1831
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