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Für PEPP-Ankäufe von notenbankfähigen marktfähigen Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden, wird sich die Verteilung auf die einzelnen Länder des Euro-Währungsgebiets nach dem Schlüssel für die Kapitalzeichnung der EZB im Sinne von Artikel 29 der ESZB-Satzung richten. Ein flexibler Ansatz bei der Zusammensetzung der Ankäufe im Rahmen des PEPP ist jedoch unerlässlich, um zu verhindern, dass die gegenwärtigen Erschütterungen der aggregierten Zinsstrukturkurve von Staatspapieren im Euro-Währungsgebiet zu weiteren Erschütterungen bei der risikofreien Zinsstrukturkurve im Euroraum führen, und um sicherzustellen, dass das Programm in der Gesamtschau sämtliche Länder des Euroraums erfasst. Zur Ausweitung seiner Flexibilität werden im Rahmen des PEPP auch marktfähige Schuldtitel des öffentlichen Sektors angekauft, die kürzere Laufzeiten aufweisen als die im Rahmen des PSPP erworbenen Schuldtitel.
Der EZB-Rat beschloss weiterhin, dass sich die Allokation der kumulativen Nettoankäufe marktfähiger Schuldtitel, die von im Rahmen des PSPP zugelassenen…
Wie im Fall von Schuldtiteln, die im Rahmen des durch die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank…
Vorbehaltlich der in diesem Artikel festgelegten Anforderungen sind auf Euro lautende marktfähige Schuldtitel, die von der Zentralregierung bzw. den regionalen…
In Bezug auf die Notenbankfähigkeit im Rahmen des PEPP von marktfähigen Schuldtiteln, die von der griechischen Regierung begeben werden, prüfte der EZB-Rat: a)…
notenbankfähige marktfähige Schuldtitel im Sinne und nach Maßgabe der Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/9),
Die Zentralbanken des Eurosystems wenden für die Allokation marktfähiger Schuldtitel, die im Rahmen des PSPP gekauft werden, ein Spezialprogramm an. Der EZB-Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.