Art. 4 32020D2123
Die dänischen und die deutschen Behörden können bei der Kommission eine Verlängerung des Freistellungszeitraums gemäß Artikel 3 beantragen. Ein solcher Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf des Freistellungszeitraums gestellt werden. Jeder Antrag auf Verlängerung der Freistellung muss eine Kosten-Nutzen-Analyse des im Rahmen der Freistellung gewählten Regulierungskonzepts, einschließlich einer quantitativen Analyse, umfassen. Ferner muss er eine Analyse möglicher Alternativlösungen enthalten, insbesondere die Integration der kombinierten Netzlösung Kriegers Flak in den zu diesem Zeitpunkt geltenden allgemeinen Rechtsrahmen für Offshore-Hybrideinrichtungen, die Schaffung einer getrennten Offshore-Gebotszone für die kombinierte Netzlösung Kriegers Flak und/oder die Tätigung zusätzlicher Investitionen zur Erhöhung der verfügbaren Übertragungskapazität. Kommt die Kommission im Anschluss an einen Antrag auf Verlängerung zu dem Schluss, dass für eine Verlängerung Änderungen des in diesem Beschluss dargelegten Regulierungskonzepts oder andere Bedingungen erforderlich sind, um den Wettbewerb oder die Marktintegration zu erhöhen, ist ausreichend Zeit für deren Umsetzung einzuräumen, wobei die anderen Marktteilnehmer auch rechtzeitig über mögliche Änderungen der verfügbaren grenzüberschreitenden Kapazität zu unterrichten sind.