Beschluss (EU) 2020/2123 der Kommission vom 11. November 2020 zur Gewährung einer Freistellung für die kombinierte Netzlösung Kriegers Flak (Kriegers Flak combined grid solution) gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7948) (Nur der deutsche und der dänische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark und an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Art. 6 32020D2123
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