Art. 3 Abs. 3 32020D0188BESCHLUSS (EU) 2020/188 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. Februar 2020 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2020/9) (Neufassung)
Notenbankfähig für Ankäufe im Rahmen des PSPP im Sinne der Absätze 1 und 2 sind ausschließlich Schuldtitel, die zum Zeitpunkt ihres Ankaufs durch eine…
Art. 1 Abs. null 32020D0441BESCHLUSS (EU) 2020/441 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2020/18)
„2. Hat ein marktfähiger Schuldtitel eine Ursprungslaufzeit von 365/366 Tagen oder weniger, muss der Schuldtitel zum Zeitpunkt des Erwerbs durch die…
Art. 2 Nr. 2 32016D0016BESCHLUSS (EU) 2016/948 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. Juni 2016 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16)
Hat ein marktfähiger Schuldtitel eine Ursprungslaufzeit von 365/366 Tagen oder weniger, muss der Schuldtitel zum Zeitpunkt des Erwerbs durch die entsprechende…
Erwägungsgrund 5 32020D0440Für PEPP-Ankäufe von notenbankfähigen marktfähigen Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten…
Erwägungsgrund 2 32020D1735BESCHLUSS (EU) 2020/1735 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2248 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2020/55)
Wie im Fall von Schuldtiteln, die im Rahmen des durch die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank…