Erwägungsgrund 4 32020D0440
COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft und ist Ursache eines kollektiven Gesundheitsnotstands, der in der jüngsten Geschichte beispiellos ist. Dieser hat zu einem extrem gravierenden wirtschaftlichen Schock geführt, der eine ambitionierte, koordinierte und sofortige Reaktion an allen politischen Fronten erfordert, damit die gefährdeten Unternehmen und Arbeitnehmer Unterstützung erhalten. Infolge der Pandemie ist die wirtschaftliche Entwicklung im Euro-Währungsgebiet rückläufig und wird zwangsläufig einen erheblichen Einbruch erleiden, zumal sich immer mehr Länder zu einer Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen gezwungen sehen. Diese Maßnahmen führen zu einer akuten Belastung für die Cashflows von Unternehmen und Arbeitnehmern und sie bedrohen die Existenz von Unternehmen und gefährden Arbeitsplätze. Zudem ist klar, dass die gegenwärtige Situation die Transmission geldpolitischer Impulse beeinträchtigt und für die relevanten Inflationsaussichten erhebliche Abwärtsrisiken birgt. Vor diesem Hintergrund stellt das PEPP eine verhältnismäßige Maßnahme dar, die den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant zunehmende Ausbreitung von COVID-19 entstandenen Risiken für die Preisstabilität, für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und für die wirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum entgegenwirkt. Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP beenden, sobald er der Ansicht ist, dass die COVID-19-Krise überstanden ist, keinesfalls jedoch vor Ende des Jahres 2020.