Beschluss (EU) 2020/583 des Rates vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Es ist vorgesehen, dass der Handelsausschuss einen Beschluss über die Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — des Artikels 10.17 und des Artikels 10.22 Absatz 5 des Abkommens in seiner ersten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren annimmt.
Erwägungsgrund 10 32020D0583
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