Beschluss (EU) 2020/583 des Rates vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d des Abkommens kann der Handelsausschuss Auslegungen der Bestimmungen des Abkommens beschließen. Diese Auslegungen sind für die Vertragsparteien und alle im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten Gremien, einschließlich der Schiedspanels nach Kapitel vierzehn (Streitbeilegung) des Abkommens, verbindlich.
Erwägungsgrund 3 32020D0583
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