Beschluss (EU) 2020/583 des Rates vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Artikel 10.17 Absatz 2 Buchstaben c und d sieht ein Einspruchsverfahren bzw. rechtliche Mittel vor, welche die Berichtigung und die Löschung von Einträgen in dem internen Register ermöglichen und den berechtigten Interessen Dritter Rechnung tragen.
Erwägungsgrund 6 32020D0583
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