Erwägungsgrund 3 32020D0637
Die EZB misst dem ethischen Geschäftsverhalten zugelassener Hersteller und ihrer kontrollierenden Stellen, die sämtliche ihrer Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den höchsten berufsethischen Standards ausüben müssen, größte Bedeutung bei. Daher sollte das ethische Geschäftsverhalten zusätzlich zu Sicherheits-, Qualitäts-, Umwelt- bzw. Gesundheits- und Schutzanforderungen zu den Zulassungsanforderungen zählen.