Erwägungsgrund 6 32020D0637
Daher sollte der Beschluss EZB/2013/54 aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden. Um einen reibungslosen Übergang von den vorherigen Zulassungsverfahren auf jene des vorliegenden Beschlusses zu gewährleisten, sollte ein Übergangszeitraum von zwölf Monaten festgelegt werden. In Bezug auf die neuen Bestimmungen über das ethische Geschäftsverhalten sollte ein Übergangszeitraum von 30 Monaten festgelegt werden. Dies würde zugelassene Hersteller in die Lage versetzen, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung der einschlägigen, in diesem Beschluss festgelegten Zulassungsanforderungen und Pflichten erforderlich sind —