Erwägungsgrund 2 32020D0637
Angesichts der von der Europäischen Zentralbank (EZB) aus der Anwendung des Beschlusses EZB/2013/54 gesammelten Erfahrungen sollte das Zulassungssystem vereinfacht werden, indem die Prüfungsstufe für die vorläufige Zulassung abgeschafft und ein einstufiges Prüfungsverfahren eingeführt wird.