Erwägungsgrund 10 32021D1093
Die internen Vorschriften sollten für alle Datenverarbeitungsvorgänge gelten, die der Rat und das GSR in Erfüllung der Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben des DSB durchführen. Die internen Vorschriften sollten auch für Verarbeitungsvorgänge gelten, die zu den mit der Untersuchungs- oder Prüfungsfunktion des DSB zusammenhängenden Aufgaben gehören, wie etwa die vom DSB durchgeführten Beschwerdeverfahren. Ferner sollten die internen Vorschriften auf die Überwachung und Beratung durch den DSB Anwendung finden, wenn der DSB außerhalb seiner administrativen Untersuchungen und Prüfungen die Generaldirektionen und Dienststellen des GSR unterstützt und mit ihnen zusammenarbeitet.