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Nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 kann der DSB zusätzliche Leitlinien zur Funktion des Datenschutzkoordinators festlegen.
Der DSB legt zusätzliche Leitlinien zu den Zuständigkeiten und Funktionen des DSK fest.
Gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann der Datenschutzbeauftragte auf Ersuchen des ESRB ermächtigt werden, auch in Bezug auf den ESRB die…
kann der DSB im Falle eines Konflikts zwischen dem DSB und dem delegierten Verantwortlichen, dem operativen Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter im…
Im Hinblick auf die Aufgabe des DSB, nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 Zuständigkeiten zuzuweisen, sollte der DSB zusätzliche…
Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 sieht vor, dass jedes Organ und jede Einrichtung der Union den Datenschutzbeauftragten betreffende…
Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 enthält der Beschluss (EU) 2020/655 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/28) die allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.